Don, 06.10.2016 - 17:44

Anonyme Frage:

Besten Dank für das Stellen meiner Frage: Ich habe die Steuererklärung 2015 nicht eingereicht und wurde nun amtlich eingeschätzt (Veranlagungsverfügung). Ich habe bevor ich dies erfahren habe, (Brief wurde aber schon los geschickt) dem Steueramt angerufen und nachgefragt was ich für Optionen habe. Sie haben mir erklärt, dass ich die Steuererklärung noch nachreichen kann, sozusagen damit einen Einspruch erheben kann in der Frist von 30 Tagen. Nun habe ich alle Unterlagen zusammen und wollte mich im Internet schlau machen betreffend dem Einspruch in dieser Situation. Ich komme aber nicht weiter. Ich verstehe nicht, ob meine vollständige Steuererklärung alleine als Einspruch gilt oder ob ich dazu noch einen Brief, einen Einspruch schreiben muss. Falls ich diesen Einspruch verfassen muss, habe ich keine Vorlage gefunden, denn ich gehe davon aus, dass ich laut der Steuerverwaltung die Verschuldung habe. Ich wüsste nicht wie ich dies begründen sollte in einem Einspruch. Kann mir jemand dazu das Vorgehen erklären und falls ich einen Brief noch schreiben muss, eine mögliche Vorlage dazu. Besten Dank

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