Mo., 30.11.2020 - 20:00

(Anonym): Ich hätte eine Frage bezüglich der Verjährung:

Verurteilung des Täters wegen SVG Art. 93/2A und 97/1A - Missbräuchliche
Verwendung von Ausweisen und/oder Kontrollschildern und führen eines nicht
betriebssicheren Fahrzeuges.

Urteil 30 Tagessätze oder 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.

Wäre die Verjährung des kompletten Falls hier 3, 5 oder 7 Jahre?
Kann der Täter nach dem Verstreichen der Verjährung wieder problemlos in
die Schweiz einreisen oder könnte hier eine Verlängerung der Verjährung
auf irgendeine Weise erwirkt worden ein?

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