Sa., 06.03.2021 - 17:17

(Anonym): Hallo Leute kurze Erläuterung:

Arbeitsvertrag: 17.09.2018 - 31.03.2020 (unbefristet auf Stundenlohn),
ab 01.04.2021 Festvertrag (unbefristet auf 100% + 13. Gehalt).

Ich bin seit 15.12.2020 (OP Tag) - 14.04.2021 auf Grund einer OP arbeitsunfähig geschrieben.
War bis zum Tag der OP (15.12.2020) 100% arbeiten.
Ab 15.04.2021 darf ich laut Arzt dann wieder mit teilzeit anfangen.

Diese Info inkl. Arztzeugnis habe ich am 03.03.2021 meinem Arbeitgeber mitgeteilt.

Heute hatte ich die Kündigung im Briefkasten.

Sie wurde nicht als Einschreiben versendet.
Das Wort "Einschreiben" steht nur im Briefkopf. Es gibt keine Sendungsnummer.
Zudem fehlt das "Merkblatt" als Beilage, was eigentlich hätte dabei sein sollen, laut Schreiben.

Meine Fragen:
Ist diese Kündigung trotzdem rechtskräftig, ohne Einschreiben?

Steht mir nach meiner Kündigung anteilig das 13. Gehalt zu?

Wenn ich ab 15.04.2021 wieder die Arbeit antrete (Teilzeit), bekomme ich dann 100% Gehalt (und mache in dem Fall Minusstunden), da ich ja einen Festvertrag mit 100% habe?

Vielen Dank für Eure Antworten

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