So., 20.11.2016 - 10:19

(Anonym): "Hallo ihr Lieben,ich wohne zusammen mit einer weiteren Person in einer WG und es existiert kein Mietvertrag. Nun habe ich recherchiert und herausgefunden, dass ein stillschweigender Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen bestünde. Die Überweisungen seines Mietzinsanteils nimmt der Mitbewohner selber vor.

Frage 1: Gehe ich richtig in der Annahme, das ein Untermietvertrag besteht, auch ohne es schriftlich festgehalten zu haben und beträgt die Kündigungsfrist dann 4 Wochen?

Frage 2:Kann ich von dem Mitbewohner noch seinen Anteil von der Kaution einfordern? Habe es bisher nicht für nötig gehalten.

Frage 3:Wie kann ich dem Mitbewohner kündigen, wenn davon auszugehen ist, dass er meine Post nicht annimmt. Wie kann ich nachweisen, dass ich Ihm eine Kündigung zukommen lassen habe und wie gildet die Post trotzdem als zugestellt, wenn halt davon auszugehen ist, dass er diese nicht annimmt oder das Einschreiben nicht abholt.Vielen Dank für Eure Hilfe."

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