Sa., 25.04.2020 - 14:55
(Anonym): Guten Tag, ich arbeite im Gesundheitswesen und habe 2 Schulpflichtige Kinder. Nun hat mir mein Arbeitgeber zwar Freiraum geschaffen um mit den Kindern die Hausaufgaben zu machen. Jedoch muss ich die Fehlzeit nach Corona wieder aufarbeiten. Ist dies zulässig, ich kann ja schliesslich nichts dafür das die Kinder die Hausaufgaben wegen Schulschliessung zu Hause machen müssen.
Danke für eine Rückmeldung