Mo., 27.02.2017 - 21:31
(Anonym)
Guten Abend herr schweng, bitte diese frage anonym stellen wenns geht ❤, ich möchte mich informieren lassen wie das von der gesetzeslage aussieht, ist für jemand anderen, die person ist arbeitslos und und möchte dich bei der arbeitslosenkasse anmelden, die person hat 120% gearbeitet also noch einen nebenerwerb, jetzt verlangt die arbwitslosenkasse die kopie des arbeitsvertrages ders nebenerwerbs und einen lohnausweiss des letzten jahres. Darf die arbwitslosen kasse das ? Und warum brauchen sie alle diese daten ? Können sie mir oder jemand aus dem Forum weiterhelfen ? Einen ❤-dank schon mal im Voraus.