Di., 20.10.2020 - 12:49

(Anonym): Auf der SRF Seite wurde folgende Aussage publiziert. Stimmt diese rechtlich gesehen?:

Ohne Maske unterwegs: Bussen bis 10'000 Franken möglich
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Verstösse gegen die Maskenpflicht können – gestützt auf das Epidemiengesetz – mit Busse bis 10'000 Franken bestraft werden. Auch fahrlässige Verstösse sind strafbar und können mit Busse bis 5000 Franken geahndet werden. Die Strafverfolgung ist laut Bundesbehörden Sache der Kantone.

Ein Ladenbesitzer kann selber entscheiden, ob er Anzeige erstatten will, wenn jemand keine Maske trägt. Die Polizei hat eine Anzeigepflicht, wenn sie mutmassliche Verstösse gegen die Maskentragpflicht feststellt.

Michael Gerber vom Rechtsdienst des Bundesamts für Gesundheit (BAG) führte weiter aus: «Es stellt sich die Frage, ob jeder Verstoss bestraft werden muss.» Wie immer gelte das Verhältnismässigkeitsprinzip im Strafrecht.
https://www.srf.ch/news/schweiz/mehr-masken-weniger-menschen-das-schrei…

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