Mi., 08.07.2020 - 14:22

(Anonym): Als ich Zuhause Bastelte überraschten mich 3.Polizissten ohne Anmeldung und verlange von allen 5.Autos die auf meinem eingefriedeten privatgrundstück stehen an den ich Hobbymäßig mich verweile (kein Gewerbe) die Fahrzeugpapiere. Sie sagten ich müsse die Abdecken und das Oel ablassen und die Batterie Ausbauen. Ich verstand nicht worum es ging da ich seit 17jahre hier Wohne und mir extra das Haus gekauft habe neben einem Autoabbruch um hier in Ruhe zu basteln und mich abzulenken. Mittlerweile ist der Autoabruch weg und es ist eine Gärtnerei eingezogen. Ich machte die beamten darauf aufmerksam das an keinem Auto Oel auslauft und ich die Wagen vorbereite für die Motorfahrzeugkontrolle. sie zeigten mir ein Französisches Formular wo die Artikel Der Berner Bauverodnung vermekt sind Art 36/2 Art 108/1 Art 36/2 Art 50.
Weis jemand da bescheid?in den Artikeln ist von Autoabruch die Rede. Ich habe immer gedacht auf privatgelände darf man _Fahrzeuge Abstellen. hat da etwas geändert oder was hab ich da Falsch gemacht?

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