Wohnen

Rechtsfragen aus dem Bereich Wohnen

Hallo ich habe eine Frage Google konnte mir nicht weiterhelfen.
Wir wohnen seit September 2017 in einem grossen alten Bauernhaus.Wir hatten damals einen 4 Jahresvertrag unterschrieben.
Nun haben sich unsere Umstände komplett verändert und ich bin Schwanger. Das Haus liegt für uns mit 2300.- total über unserem Budget da ich mit Kind nicht mehr wie 2 x die Woche arbeiten will.
Nun zu meiner Frage komm ich da irgendwie raus wenn ich keinen Nachmieter finde?

Noch eine Frage was Immobilienkauf angeht. Falls jemand für die aufgenommene Hypothek, die zur finanzierung einer Immobilie benötigt wurde, Eine Bürgschaft einging. Also als Bürge beim Hypothekvertrag mitunterzeichnet. Hat der Bürge, beim Verkauf dieser Immobilie Anrecht auf die Wertsteigerung der Immobilie, obwohl er nichts Investiert hat, sondern nur für die Hypothek als Bürge dazusteht?

Frage. Bezüglich Trennung und Abkauf des gemeinsamen Wohneigenzums.
Bei einer Gewinnsteigerung der Immobilie, hat der Miteigentümer anrecht auf 50%der Gewinnsteigerung oder auf die im Kaufvertrag vestgelegte Quote ???

meine Nachbarin,, grad mal 8 Jahre hier... Haus aber bald 50 jährig.. bekommt eine neue Küche, wir hier, hocken seit 30 Jahre und wir bekommen keine? Wie kann ich das verstehen... und ist dies Rechtens?

(Anonym):Guten Tag, ich habe folgende Sache:
Mein Grundstück ist durch einen Zaun geschützt und ich habe einen Wachhund. Es wird am Tor darauf aufmerksam gemacht dass dort ein Hund ist. Für meine Tochter ist auf dem Gelände ein kleiner Spielplatz. Nun sind neue Nachbarn im Haus neben meines eingezogen und die Dame ist mit ihrem Sohn einfach auf mein Grundstück damit der Junge da spielen kann. Mein Hund ist auf beide los und hat den jungen ins Bein gebissen.
Was könnte auf mich zukommen?

Wie muss ich vorgehen, wenn ich meine Wohnung gekündigt habe auf Ende Juni und ich zwei Untermieter habe, welche einige Mieten nicht bezahlt haben? Ich weiss das ich ihnen beiden noch auf 3 Monate kündigen muss. Kann ich parallel dazu aber auch eine Aufforderung zur Zahlung fordern innert 30 Tagen und sie dann früher rauswerfen, wenn sie bis dahin nicht zahlen können? Und kann ich beides auch zusammen irgendwie formulieren? Also die Rechtmässige Kündigung auf 3 Monate, sowohl die Zahlungsforderung? Bin total überfordert mit dieser Situation.

Folgendi Situation: Mir hei dä einte Mieter weg eigebedarf müesse künde. Sit denn Dreihe si düre. Tüe umetrample Rücke Tag u Nacht Möbu umenand so lut dases sogar di untersti Mieterin ghört u stört. Was chöi mir mache?

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