Wie ist das gesetzlich geregelt, wenn eine Kreuzfahrt storniert wird. Muss die Reederei das Geld zurückzahlen oder dürfen sie das in Form von Gutscheinen machen, die 1 oder 2 Jahre gültig sind, geben? Ist eine Frage die im Moment in fast allen Kreuzfahrt Foren gestellt wird. Wie ist das in der Schweiz geregelt. Danke für die Rechtliche Antwort.
Nachtrag: Es geht um die oben gestellte Frage, gibt es einen gestzesartikel der vorschreibt, das die reederei das Geld zurückbezahlen muss und nicht Gutscheine geben darf!!