Reisen/Verkehr

Rechtsfragen aus dem Bereich Reisen/Verkehr

Hallo
Meine Frage betrifft einen Kollegen,welcher heute,als er mich von eonem Termin abholen wollte,in eine Verkehrskontrolle geraten ist und wegen der nachfolgenden Punkte verzeigt wurde:

1.) Fahren ohne Brille.
Er hat normalerweise immer seine Brille auf. Eigentlich ist diese aber auch sehr schwach und wird evtl. gar nicht mehr benötigt (er wird Augen nun auch nochmals prüfen lassen).

2.) Nachrüstung Xenonscheinwerfer. Diese sind nicht vom Fahrzeughersteller nachgerüstet wurden, ohne Xenonwischanlage und demnach nicht zulässig gewesen.

(Anonym):Hallo zsämme.
Meine Freundin ist heute Morgen aus der Hausausfahrt gefahren, gerutscht, hat den Zaun des Nachbarn touchiert (Zaun beschädigt).
Auch das Auto ist nun hinten links beschädigt.
Die Strasse war spiegelglatt und nicht gestreut und gehört zur Gemeinde.
a) Wer ist für das streuen zuständig?
b) Wer haftet haftet nun für den Schaden am Auto und am Zaun?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

(Anonym):Mein Tochter ist gestern mit dem Bus gefahren.
Sie wollte ein Ticket lösen über die App, leider gab es ein Problem und sie konnte kein Ticket darüber lösen. Da sie kein Bargeld dabei hatte fuhr sie ohne Ticket und kam dann in eine Kontrolle. Sie hat es dem Kontrolleur erklärt.
Hat trotzdem ein Bussgeld mit dem Hinweis bekommen, dass sie sich innert 10 Tagen an das Büro wenden muss.
Meine Frage: Gibt es eine Rechtsgrundlage, dass wenn kein Ticketbezug über die App möglich war jemand nicht belangt werden kann für das Fahren ohne gültigen Fahrschein? 🙈

Meine Schwester wurde eine schwere Krankheit diagnostiziert, und die Behandlung im Ausland (dort wo sie auch lebt) sind die medizinische Möglichkeiten sehr beschränkt, daher möchten wir ihre Behandlung in der Schweiz durchführen. Wir haben uns mit Radiologen und sämtliche Ärzte in Verbindung gesetzt, die Diagnose/Therapie steht fest. Sie hat ein Aufenthalsbewiligung für Besucher hier in der Schwez erhalten, wo jedoch nur 90 Tage gültig ist.

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