Rechtsfragen aus dem Bereich Behörden/Schulen
Rechtsfragen aus dem Bereich Behörden/Schulen
(Anonym):Ich habe eine Frage bezüglich einer Firmenübernahme:
Mein Freund und ich sind gleichmässige Eigentümer einer GmbH und hätten die Gelegenheit, eine Einzelfirma zu übernehmen.
Diese wollen wir natürlich in die GmbH integrieren, am liebsten ohne eine weitere bzw. neue GmbH dafür gründen zu müssen.
Ausserdem möchten wir den bestehenden Namen sofern möglich übernehmen, da es diese Firma schon seit 2003 gibt und der Name schon bekannt ist.
Wie stehen da unsere Möglichkeiten im Sinne des Gesetzes möglichst günstig zu handeln?
Guten Tag und danke für die Aufnahme.
Ich habe eine Frage betreffend Betreibungen/Rechtsvorschlag..
Ich wurde am 15.06.2018 für eine Schuld betrieben, für die es bereits einen Verlustschein gibt. Der Verlustschein stammt aus dem Jahr 2014, damals war ich noch bevormundet und verbeiständet, weshalb ich selbst keine Kenntnis von der Schuld hatte.
Hallo zusammen,ich möchte gerne etwasvwissen. es geht drum eine familie mit tochter (17) leben von der gemeinde teils IV RENTE. die tochter ist im 1 lehrjahr bald 2, darf die gemeinde den eltern das geld kürzen und die tochter muss sogar dem vater geld geben.. möchte gerne wie dass ist.. hoffe das ich es gut erklärt habe..viele grüsse und danke im vorraus für eure antworten??
Ich weiss nicht, ob diese Frage hier richtig ist, aber: Wenn man als Ausländer (Österreicher) in der Schweiz (Zürich) zB eine Cocktailbar mit Snacks/Lebensmittel (Platz für ca 30 Leute) eröffnen will, auf was für Richtlinien muss man sich dabei beziehen? Was braucht das alles, um so etwas umzusetzen? Oder hat wer einen link, wo ich sowas nachlesen kann? Danke
St. Gallen - GVA (Gebäudeversicherung des Kanton St. Gallen)
Ich bin dringend auf der Suche nach weiteren "Zwangskunden" der GVA, die negative Erfahrungen mit dieser öffentlich-rechtlichen Anstalt gemacht haben und versucht haben, Ihr Recht juristisch einzufordern.
Wer kennt jemanden, der juristische Erfahrung mit der GVA hat???
z.B. Anwälte, Experten, Hauseigentümer ... etc.
Hallo Ihr lieben.
Hier meine frage.
Meine Mutter besitzt Anteile an einem Grundstück 1/3, mein beiden Onkel sind je zu 1/3 beteiligt.(Aus Erbe, einfache Gesellschaft)
Nun ist es so das ein Onkel und meine Mutter das Bauland gerne verkaufen möchten unser Anwalt hat uns auch gesagt, wenn eine Partei verkaufen will die anderen nichts dagegen tun können. ( Ausser Vorkaufsrecht)
Nun war meine Mutter heute noch auf der Bank und ihr Berater hat ihr nun gesagt, dass dies villeicht nicht so einfach werde und so nicht stimme.
(c) 2015 awri.ch