Rechtsfragen aus dem Bereich Behörden/Schulen
Rechtsfragen aus dem Bereich Behörden/Schulen
(Anonym):Eine frage kann das Sozialamt St. Gallen einem rausschmeissen wenn man es verweigert arbeiten zu gehen in einem arbeitsprogram? Das ist doch nicht möglich solange man regelkonform die Bewerbungs pflicht erfüllt richtig? Es ist nicht möglich das einem der Soziale Dienst die auszahlung für zB die Miete verweigert weil man nicht arbeiten gehen will in deren programen?
Warum ist der Anspruch auf unentgeltliche Rechtsbeistand-Hilfe für Sozialempfänger eine gesetzliche festgehaltene Dekoration, die in der Praxis von jedem Anwalt abgelehnt wird?
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Warum steht nicht offen und ehrlich in der Schweizer Gesetzgebung drin, dass sowohl ein Sozialempfänger, als auch ein Arbeitsloser, keinen Anspruch auf juristische Hilfe erhalten und sie einen Gerichts-Prozess selber führen müssen?
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