Achtung:
Kündigen Sie Ihre Krankenkasse rechtzeitig!
Es gilt der Eingangsstempel der Kasse – und nicht der Poststempel.
Der Versicherer muss die neue Prämie spätestens bis zum 31. Oktober mitgeteilt haben.
Die schriftliche Kündigung muss allerspätestens am 29. November beim Versicherer eingehen.
https://www.comparis.ch/krankenkassen/wechsel/tipps/krankenkasse-kuendi…
Hätte da eine Frage bezüglich Umschulung. Ich arbeite zur zeit als bauführer bin in einem Praktikum das bestandteil meines studiums ist nun mein Vertrag läuft bis April 2020 jedoch muss ich nun im Dezember/Januar an der bandscheibe erneut operiert werden. Nun zu meiner Frage ich werde meine Praktikumsstelle kündigen, da ich ja den Anforderungen meiner Praktikunsstelle nicht mehr nach kommen kann, dass zur folge hätte das mir di IV die meine Umschulung bezahlt, ab Januar wieder meinen Lohn bezahlen müsste. Stimmt das oder kann sich die IV weigern?
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