Guten Tag zusammen und vielen Dank für die Aufnahme. Ich bin im August 2012 zurück in die Schweiz gezogen (von Frankreich). Der Vater meiner beiden Söhne (jetzt 8 und 10) ist in Frankreich geblieben. Wir waren nicht verheiratet, die Kinder hat er gerichtlich annerkannt (in der Schweiz und Frankreich). Unterhaltsbeitrag wurde von einem Anwalt fixiert. Der Anwalt hatte den Vertrag jedoch nicht eingeschickt um gerichtlich bestätigen zu lassen es sind lediglich unsere Unterschriften drauf.
Hallo zusammen und danke für die Aufnahme.
Ich habe auch gleich eine Frage und versuche diese möglichst kurz zu stellen.
(Anonym):Meine Frau ist schwanger und wurde in der Zeit wo wir in der Schweiz wohnhaft waren von einem Gynäkologen betreut. Nun wohnen wir in Deutschland und der jetzige Gynäkologe bräuchte den medizinischen Bericht aus der Schweiz. Dieser wurde uns vom Schweizer Arzt per Mail zugesendet, jedoch fiel der in den Spam Ordner und ist nicht mehr vorhanden. Wir haben nochmals per Mail gefragt ob die uns den nochmals senden aber es wurde abgelehnt mit der Begründung das dieser schon einmal gesendet wurde und die den kein zweites mal senden.
(c) 2015 awri.ch