Don, 04.03.2021 - 12:00

Lieber Freunde !

Bitte um Ihre Hilfe.

Art. 336b OR - Kundigung zur Unzeit

Im Jahr 2020 war Herr X wegen derselben Krankheit mehrmals krankgeschrieben.

Am 05.01.2021 ist Herr X wieder wegen derselbe Krankheit krankgeschrieben, jetzt bekommt er am 27.01.2021 Kundigung ( wahrend Krankheit)

Herr x ist durch Art. 336c OR geschützt und da dies sein drittes Arbeitsjahr ist, kann er 90 Tage lang nicht gekündigt werden.

Der Arbeitgeber macht geltend, dass der Arbeitnehmer aufgrund der mehrfachen Arbeitsunfähigkeit im Vorjahr aufgrund derselben Krankheit ist nicht mehr durch Art.336b OR und Sperfrisst von 90 Tagen geschutzt

Was meint Ihr ? BS ?

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