So., 20.02.2022 - 15:15
Hier die Antwort auf die Lockerungsschritte des Bundesrates vom 16.02.2022, abgeleitet unmittelbar aus der Bundesverfassung.
Ein unentbehrlicher Fahrplan zuhanden Parlament und Öffentlichkeit mit dem Ziel:
(i.) umgehende Wiederherstellung der verfassungsmässigen Grundordnung;
(ii.) Aufarbeitung der Lehren aus der „Pandemie“ und
(iii.) Vorsorge, dass die Verfassung (verfassungsm. Grundordnung; Volks- und Grundrechte) und die Interessen des Volkes in Zukunft auch in Krisenzeiten nicht mehr mit Füssen getreten werden, wie dies seit März 2020 der Fall war:
https://juristen-komitee.ch/2022/02/19/stellungnahme-des-committee-boar…
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