Mi., 06.06.2018 - 12:51

FRAGE:
Hilfe, ich werde am Arbeitsplatz gemobbt!
Was kann ich dagegen unternehmen?

ANTWORT:
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Persönlichkeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu respektieren und zu schützen sowie auf deren Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen. Sie dürfen Mobbing also nicht dulden. «Der Arbeitgeber, der Mobbing nicht verhindert, verletzt seine Fürsorgepflicht», hat das Bundesgericht unmissverständlich festgehalten. Damit verstösst er gegen seine vertraglichen Pflichten und kann finanziell belangt werden. Denkbar sind Schadenersatzforde-
rungen, in schwerwiegenden Fällen kann dem Geschädigten auch eine Genugtuungssumme zugesprochen werden. Betroffene sind also nicht rechtlos.
Laut einem Urteil vom Arbeitsgericht Zürich müssen von Mobbing betroffene Mitarbeiter dies dem Arbeitgeber anzeigen und ihn an seine Fürsorgepflicht erinnern. Wer die Missstände nicht zur Sprache bringt, kann später – falls es zu einer Kündigung kommt – keine Forderungen mehr stellen.
Also: teilen Sie dem Chef mit, was läuft. Und erinnern Sie ihn an seine Pflicht!
Werden Gespräche verweigert oder führen sie nicht zum Ziel, sollte man dem Arbeitgeber einen Brief schreiben, ihn darin an seine Fürsorgepflicht erinnern und ihn auffordern, Abhilfe zu schaffen. Ist der Chef selbst der Übeltäter, gelangt man an die nächsthöhere Stelle oder die Personalabteilung. Erhält man die Kündigung, nur weil man sich für seine Rechte gewehrt hat, ist diese Kündigung missbräuchlich. Betroffene Angestellte können eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen einklagen.
Quelle: Beobachter
https://www.beobachter.ch/arbeit/arbeitsrecht/mobbing-so-wehren-sie-sic…

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