Fr., 03.11.2017 - 15:29
FRAGE:
Darf ein Arbeitgeber mit dem neuen Arbeitnehmer 6 Monate Probezeit vereinbaren? Danke für Antworten.
ANTWORT:
Jein.
Im privatrechlichen Bereich 3 sind es maximal Monate nach Art. 335b OR, ausser es handelt sich um einen Lehrvertrag, dann maximal 6 Monate nach Art. 344a Abs 4 OR.
Bei einer effektiven Verkürzung der Probezeit infolge Krankheit, Unfall oder Erfüllung einer nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen Pflicht erfolgt eine entsprechende Verlängerung der Probezeit nach Art. 335b Abs. 3 OR.
Im öffentlich rechtlichen Bereich (Bund) gelten andere Regelungen!