Sa., 26.10.2024 - 15:06

(Anonyme):Wegen einer geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitung, begangen in Deutschland, erhielt Herr A. einen Bussgeldbescheid (30€ Geldbusse zzgl. 28,50€ Gebühren = 58.50€). Eine Vollstreckung in der Schweiz ist erst doch erst ab 70€ (bzw. 80 CHF) möglich - richtig?
Hat die deutsche Behörde die Möglichkeit, den Gesamtbetrag weiter in die Höhe zu schrauben, um doch noch über die 70er Grenze zu kommen?
Danke für sachdienliche Antworten.

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