Don, 09.07.2020 - 09:21

(Anonym): Seit einigen Jahren für ausschliesslich Nachtarbeit eingeteilt. Nun darf man
dies in der Mutterschaft nur bis 8 Wochen vor Niederkunft. Normalerweise
wechselt man dann ja in den Tagdienst. Nun hab ich weder je im Tagdienst
gearbeitet, noch ist es mie möglich (private Gründe, u.a. auch Betreuung
des Kindes). Wie sieht der Sachverhalt aus?

Kann man mich „zwingen“? Oder sonst halt keinen Lohn auszahlen? Ist man
da bei nur Nachtarbeit nicht gedeckt falls diese nicht mehr möglich ist?
Unia konnte leider nicht wirklich rechtlich auskunft geben. Deshalb hier
meine Hoffnung.

Herzlichen Dank

Neue Antwort hinzufügen

Bitte geben Sie eine möglichst korrekte oder hilfreiche Antwort auf die Frage