Sa., 29.08.2020 - 09:56

(Anonym): Hallo
Wie sieht es aus, wenn ich mit einem Firmenwagen eingelöst in der Schweiz, mit Werkzeug und Material, das aber nicht benötigt wird, sich aber im Auto befindet über die Landesgrenze fahre. Zb nach Österreich.
Das Fahrzeug wird nur zur Beförderung benutzt.
Muss man was verzollen ? Angeben? Macht man sich strafbar, wenn man einfach rüberfahren würde?

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