So., 24.11.2019 - 14:59
Achtung!
Ein handschriftlicher Vorsorgeauftrag allein reicht nicht aus.
Dieser muss zuerst von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb in Kraft gesetzt werden.
https://www.beobachter.ch/erwachsenenschutz/vorsorgeauftrag-was-hat-die…