Mo., 09.11.2020 - 17:00

Oft im Rechtsforum gefragt:

Müssen Unternehmen Personen mit Maskendispens in die Räume Einlass gewähren?

Ja, Menschen, die aus gesundheitlichen/behinderungsbedingten Gründen keine Maske tragen können, haben das Recht, alle Räume, in denen Maskenpflicht herrscht, zu betreten – auch ohne Maske. Ein Attest hilft, das Verständnis bei Läden oder Transportunternehmen und deren Angestellten zu gewinnen. Die Corona-Pandemie ist für die gesamte Bevölkerung eine Herausforderung und mit vielen Einschränkungen und Entbehrungen verbunden. Für Inclusion Handicap ist es verhältnismässig, von den Betroffenen, die behinderungsbedingt/aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, zu verlangen, dass sie ein ärztliches Attest mittragen, welches einen Maskendispens bescheinigt.

https://www.inclusion-handicap.ch/de/aktuelles/maskenpflicht-551.html

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