Mi., 03.11.2021 - 17:28

Nachbardifferenz: Stockwerkeigentum: Nasszellen:
Luftabsaugmaschine: HINTER die Maschine von der Nachbarin ist die Lüftungsklappe kaputtgegangen. Sie schmeck neu Zigarettenrauch von der Wohnung unten. Alles klar soweit. Sie Behauptet das Filter befinde sich hinter angrenzend in der Steigzone, also die Reparatur müssen alle bezahlen (allg. Teil). Ich behaupte das Filter ist Teil vom eigenen Gerät in ihrer Nasszone/Dusche, also muss sie bezahlen. Wer hat recht? Merci

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