Fr., 29.10.2021 - 17:54
Kurzarbeitsentschädigung
Frage für einen Kollegen, der ein Kleinunternehmen hat.
Er hat für seinen AN (Arbeitnehmer) Kurzarbeitsentschädigung beantrag. Antrag wurde abgelehnt weil er zum fünften Mal mehr als 85% Ausfall angemeldet hat (vier Mal p.a. ist über 85% zulässig, dann nur noch weniger als 85%). Er hat dann (nach Ablehnung) seinen Antrag zurück gezogen und eine neuen Antrag mit 82% Ausfall des AN gestellt - mit dem Hinweis er habe dem AN die Differenz jetzt nachträglich als Lohn bezahlt daher hat der AN einen geringeren (besagte 82%) Anspruch. Dieser Vortrag wird erneut abgelehnt mit dem Hinweis: dieses Vorgehen verdient keinen Rechtschutz.
Mein Kollege kann jetzt nochmals Einsprache machen - wie begründet er diese Einsprache? Dem AN hat er die Kurzarbeitsentschädigung inzwischen ebenfalls ausbezahlt - bleibt er jetzt darauf sitzen?