Mo., 15.02.2021 - 01:00
Für die Heulsusen die meinen hier würde zu wenig rechtliches gepostet. ;-)
BOTSCHAFT DER RECHTSANWÄLTE PHILIPP KRUSE UND GERALD BREI AN DIE SCHWEIZER PARLAMENTARIER:
"Aus juristischer Sicht gilt unsere grösste Kritik dem Schweizer Parlament:
Die Parlamentarier haben ihre überfällige staatsrechtlich-institutionelle Verpflichtung zur Oberaufsicht gegenüber dem Bundesrat (Art. 169 BV) in Sachen Corona bis heute sträflich vernachlässigt.
Die Bundesversammlung hat es unterlassen, die Grundlagen und die Wirksamkeit der aktuellen bundesrätlichen Massnahmen einer unabhängigen, kritischen und wirksamen Kontrolle zu unterziehen, wie es Art. 170 der Bundesverfassung ganz unzweideutig verlangt.
Damit sind zentrale Kontroll- und Korrekturmechanismen des Rechtsstaates Schweiz seit März 2020 auf unbestimmte Zeit ausser Kraft gesetzt."
Persönliche Ergänzung von Philipp Kruse:
"In Verbindung mit dem völlig eigenmächtigen Handeln des Bundesrates (der sich weder um wesentliche Erkenntnisse der Wissenschaft noch um deutlich wiederholte Warnungen der WHO betr. Untauglichkeit des PCR-Tests für Massentestungen schert) und mit Blick auf die kantonal willkürlich verschärften Massnahmen ergibt sich daraus ein AUF DAUER ANGELEGTES REGIME, welches immer mehr Bürger als TOTALITÄR, als ABSOLUTISTISCH, oder (wie Frau Martullo-Blocher, NZZ, 13.2.2021; s.o.) als DIKTATUR erleben, mit sämtlichen Elementen willkürlicher Repression (Quarantäne; Massentests; Lockdown etc.), staatlicher Überwachung, gegenseitiger Denunziation, Kontrolle und vollständiger (Selbst-) Zensur der Medien.
Und das Ganze ohne demokratische Mitwirkung derjenigen, welche durch diese Massnahmen heute wie auch in Zukunft am meisten betroffen sind: der Bürgerinnen und Bürger; der Steuerzahler.
Mit der Schweizer Bundesverfassung von 1999 hat dieser neue und auf Dauer angelegte Rechtszustand nicht mehr das Geringste zu tun!
Philipp Kruse, Rechtsanwalt, 14. Februar 2021"