So., 11.03.2018 - 10:56
FRAGE:
Muss bei einem höherem Schuldenbetrag eine Stundung gewährt werden wenn man es in Rechnung stellt, oder kann man den ganzen Betrag gleich fordern?
ANTWORT:
Nein.
Nach Art. 69 OR muss eine Teilzahlung nicht angenommen werden.
Wird auch nur ein geringer Teilbetrag bezahlt, so wird die Verjährung unterbrochen.