Mo., 04.04.2022 - 20:26
Betrifft Interkant. Steuerausscheidung Steuern 2020:
Wohnort und Betriebsstätte Kanton A, 2. Betriebsstätte Kanton B.
Einkommen anteilig. Und Corona EO Gelder 100% im Kanton A def. Veranlagt und bezahlt. Kanton B Rechnung und definitive Veranlagung im 2022 erhalten. Die Corona EO- Gelder nochmal berechnet!!! Fehler per Einspruch mitgeteilt. Kanton B hat Einspruch abgelehnt. Meines Erachtens ist das nicht richtig, ist doch Sache des Kantons, die Steuerausscheidung zu machen. Kanton B meint, man muss das zuviel bezahlte Geld bei Kanton A zurückforden ( Einsprachefrist bei Kanton A ist längst abgelaufen)
Ist das nicht die Aufgabe der Kantone, dies untereinander zu regeln? Doppelbesteuerung ist nicht gestattet.
Bitte nur Antworten mit
Quellennachweis und Aussagekraft, Danke.