Mi., 06.05.2020 - 16:18

(Anonym):Wohnen:
Heckenrückschnitt wird durch die beiden Eigentümer im Erdgeschoss nicht vorgenommen. Wie leben in einem MFH mit 6 STWE welches vor 12 Jahren erstellt wurde. Im STWE-Reglement steht, dass die Grünhecke (Thuia), welche sich im Sonderrecht der beiden Parterre / Parteien befindet, eine max. Höhe von 2 m betragen darf. Diese weigern sich die Hecke zu kürzen mit der Begründung, dass es ein Windschutz darstelle. Nun möchten diese eine Aenderung des STWE-Reglements erzwingen (pendente STWE-Versammlung) mit dem Text, dass die Höhe auf unendlich gesetzt wird und die Aussicht der oberen Etagen auf horizontal gewährleistet wird. Unsere Verwaltung hat die Parteien schon 2 mal angeschrieben die Hecke zu schneiden. Leider erfolglos, sie greift auch nicht durch. Wie können wir vorgehen ? Die Thuiahecke wächst rd. 40 cm pro Jahr und die Aussichtslage wird eingeschränkt was eine spätere Minderung eines Verkaufs der STWE-Wohnungen in den oberen Etagen ergibt.

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