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So., 24.11.2019 - 14:59

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Achtung!
Ein handschriftlicher Vorsorgeauftrag allein reicht nicht aus.
Dieser muss zuerst von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb in Kraft gesetzt werden.
https://www.beobachter.ch/erwachsenenschutz/vorsorgeauftrag-was-hat-die…

Gesundheit

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Achtung! Ein handschriftlicher Vorsorgeauftrag allein reicht nicht aus. Dieser muss zuerst von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb in Kraft gesetzt werden. https://www.beobachter.ch

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